Ein Angebot Ihres Friedhofsgärtners Gründe für einen Dauergrabpflege-Vertrag:
Aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen können Sie die Grabstätte Ihrer Angehörigen nicht mehr eigenhändig pflegen.
Als Vorsorge für Ihre eigene spätere Ruhestätte, wenn Sie die Angehörigen mit den Grabpflegekosten nicht belasten wollen oder wenn keine Angehörigen mehr existieren.
Erbengemeinschaften, die eine einheitliche Vertragsführung wünschen.
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