Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr kompliziert.
Ohne fachliche Beratung findet sich ein Laie hier kaum zurecht.
Erheben Sie Anspruch auf eine Rente? Prüfen Sie, ob Sie als Versicherte/r der gesetzlichen Rentenversicherung oder als Hinterbliebene/r einer versicherten Person einen Anspruch auf Renten haben. Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Arbeiter- oder Angestelltenversicherung. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrer Gemeinde, der Stadt oder dem Landkreis sowie bei einem Versichertenältesten oder den Rentenversicherungsträgern selbst durch einen Antrag sichern. Die Benutzung des offiziellen Rentenantragsformulars beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Auskünfte erhalten Sie bei den Rentenversicherungsträgern und folgender Beratungsstelle:
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (ehemals LVA Braunschweig und LVA Hannover) und Deutsche Rentenversicherung Berlin (ehemals BfA Berlin)
Gemeinsame Auskunfts- und Beratungsstelle
Schiffertorsstraße 12
21682 Stade
Telefon: 04141/4094-0
E-Mail:
Die Auskunfts- und Beratungsstelle bittet um telefonische Anmeldung.
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