Formulare und Vordrucke

Hinweis Grundsteuer
Eigentümerwechsel in der Grundsteuerveranlagung

Wohn- und Gewerbebebauung
Die Änderung eines Eigentümers in der Grundsteuerveranlagung kann mehrere Monate dauern und wird vom Finanzamt Stade nur zum Jahreswechsel berücksichtigt. Warum dies so ist und wie ein unterjähriger Wechsel möglich ist, lesen Sie bitte im Hinweis-Schreiben.

Landwirtschaftlichen Grundstücke/Gebäude
Wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

SEPA-Lastschriftmandat

Für alle anfallenden Steuern und Abgaben können Sie der Samtgemeinde Nordkehdingen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilten.
Allerdings wird für jedes Steuerobjekt ein eigenes Mandat benötigt.

Bei der Erteilung neuer Lastschrift-Mandate müssen Sie als Zahlungspflichtiger eigenhändig unterschreiben.
Das Mandat muss zudem im Original vorgelegt werden; das heißt persönlich vorgelegt oder per Post versendet werden.
Eine Zustellung per Fax, E-Mail oder telefonisch kann leider nicht anerkannt werden.

Spätestens 14 Tage vor erstmaliger Einzug der Lastschrift erhalten Sie als Zahlungspflichtiger eine Einzugs-Information. 
Ansonsten werden weitere Einzugs-Informationen mit dem jeweiligen Steuerbescheiden für das laufende Jahr und folgende erteilt.
(Die Steuerbescheide werden nicht mehr jährlich, sondern nur noch bei Änderungen versendet.)

Personalausweis: Vollmacht zur Abholung

Zur Abholung des elektronischen Personalausweises durch Dritte, muss die beigefügte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.

Wohnungsgeber- / Vermieterbescheinigung

Seit dem 1.11.15 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.
Mit dem neuen Gesetz wird der Wohnungsgeber (Eigentümer/Vermieter) laut § 19 BMG zur Mitwirkung bei der Anmeldung verpflichtet.

Sofern der/die Meldepflichtige kein Wohnungseigentümer ist, muss bei der Anmeldung beim Meldeamt eine Wohnungsgeber- bzw. Mietbescheinigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden.

Legt der/ die Meldepflichtige die Bescheinigung nicht direkt bei der Anmeldung vor, kann er/sie oder der Wohnungsgeber die Bescheinigung dann innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder elektronisch an das Meldeamt senden.
(meldeamt-standesamt@nordkehdingen.de oder per Fax: 04779 9231 -34)

Vordrucke Gewerbe An-, Um- und Abmeldungen
Osterfeuer