Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr kompliziert. Ohne fachliche Beratung findet sich ein Laie hier kaum zurecht.

Erheben Sie Anspruch auf eine Rente? Prüfen Sie, ob Sie als Versicherte oder Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung oder als Hinterbliebene oder Hinterbliebener einer Versicherten oder eines Versicherten einen Anspruch auf Renten haben. Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Arbeiter- oder Angestelltenversicherung. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrer Gemeinde, der Stadt oder dem Landkreis sowie bei einem Versichertenältesten oder den Rentenversicherungsträgern selbst durch einen Antrag sichern. Die Benutzung des offiziellen Rentenantragformulars beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Auskünfte erhalten Sie bei den Rentenversicherungsträgern und folgender Beratungsstelle:

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (ehemals LVA Braunschweig und LVA Hannover) und Deutsche Rentenversicherung Berlin (ehemals BfA Berlin)

Gemeinsame Auskunfts- und Beratungsstelle

Schiffertorsstraße 12

21682 Stade

Telefon: 04141/4094-0

E-Mail: beratung.in.stade@drv-bsh.de

Die Auskunfts- und Beratungsstelle bittet um telefonische Anmeldung.

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13.00 Uhr

Weitere Informationen, Broschüren und Vordrucke finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de  <http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/> .