Gemäß dem Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sind folgende Neuregelungen zu beachten:
Jeder Hund ab einem Alter von 6 Monaten ist mit einem Transponderchip zur Identifikation zu versehen.
Ein entsprechender Nachweis durch Vorlage der Nummer des Transponderchips ist vorzulegen.
Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 € für Personenschäden und von 250.000,00 € für Sachschäden abzuschließen. Ein Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist vorzulegen.
Hunde sind im zentralen Hunderegister anzumelden. Die Registrierung wird durch die GovConnect GmbH im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt. Die Registrierung ist gebührenpflichtig und wie folgt möglich.
| online(Internet) | www.hunderegister-nds.de | Gebühr: 17,26 € inkl. 19 % MwSt |
| telefonisch | 0441 / 390 10-400 GovConnect GmbH als beliehene Unternehmerin | Gebühr: 27,97 € inkl. 19 % MwSt |
schriftlich (bitte anliegende Anzeige nach § 6 NHundG verwenden) | Nds. Hunderegister- Donnerschweer Straße 72-80 26123 Oldenburg Fax: 0441 / 390 10-401 | Gebühr: 27,97 € inkl. 19 % MwSt |