Schiedsfrau / Schiedsmann gesucht!

Die ehrenamtliche Stelle
der Schiedsfrau / des Schiedsmannes
im Schiedsamt Nordkehdingen ist neu zu besetzen.
Als Schiedsperson engagieren Sie sich aktiv für die Streitschlichtung und ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern, Rechtsstreitigkeiten kostengünstig, zeitnah und einvernehmlich beizulegen.
Wer kann Schiedsperson werden?
Jede Person über 30 Jahre mit dem Wohnsitz innerhalb Nordkehdingens.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.
Wahl
Der Samtgemeinderat wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Wofür ist das Schiedsamt zuständig?
Für bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind. Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft.
Für "kleine" Strafsachen (Vergehen). Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen.
In diesem Fall muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal nach der Strafprozessordnung an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den vermeintlichen Täter erhoben werden kann.
Sie haben Interesse?
Senden Sie Ihre schriftliche formlose Bewerbung unter Angabe von
Name, Vorname , Geburtstag und –ort, Anschrift
Beruf, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
gerne an die
Samtgemeinde Nordkehdingen E-Mail: info@nordkehdingen.de
Hauptstraße 31
21729 Freiburg/Elbe