Poolbefüllung vom Abwasser absetzen

Der Wasserverbrauch für einen Pool im Garten kann von der Abwasserrechnung abgesetzt werden.
Dazu bedarf es eines geeichten Wasser-Nebenzählers oder eines schriftlichen Antrages.

Einen Nebenzähler, für den eine monatliche Grundgebühr berechnet wird, können Sie beim TWV Stader Land beantragen.
Sollten Sie nur den Pool mit Wasser befüllen und den Garten über einen Bohrbrunnen wässern, übersteigt die Grundgebühr wahrscheinlich die gesparten Abwasserkosten.

Ein Antrag auf Absetzung von Wassermengen, die nicht in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wurden,
kann schriftlich und formlos gestellt werden.

Name, Anschrift und die Maße des Pools müssen daraus hervorgehen.
Gerne können Sie auch den Zählerstand vor und nach der Befüllung dokumentieren.
Fügen Sie ein Foto des Pools und gegebenenfalls der Zählerstände bei.

Senden Sie den Antrag per Brief, Fax oder E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter der SG Nordkehdingen.

Sachbearbeitung

Frau von Allwörden
Telefon: 04779/9231-43 (montags und mittwochs)
Email:

(Grundsteuer, Kläranlage, Schmutzwasser, Kanalisation, Klärgrube, Kleinkläranlage, Sammelgrube, Eigentumswechsel, Grundstücksverkauf, Abwasser)

Stephanie Hofschlaeger / Pixelio.de
Stephanie Hofschlaeger / Pixelio.de

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