Briefwahl zur Bundestagswahl
Am 23. Februar findet die Neuwahl des Deutsches Bundestages statt.
Die vorgezogenen Neuwahlen führen dazu, dass die meisten im Bundeswahlgesetz vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden können und unter anderem auch zu einem verkürzten Briefwahlzeitraum.
Erst wenn alle Einspruchsfristen abgelaufen sind und somit alle zur Wahl zugelassenen Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten feststehen, können die Stimmzettel in den Druck gehen und an die Kommunen versendet werden.
Dies führt dazu, dass die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 vorliegen und erst ab diesem Tag versendet oder abgeholt werden können.
Die Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail und online (über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte) beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu nutzen.
Hinweis:
Aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraums und der Postlaufzeiten, nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus oder werfen Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen in den Behördenbriefkasten des Rathauses. Dieser befindet sich in der linken Wand des Haupteinganges.