Änderung Passgesetz – Abschaffung Kinderreisepässe

Mit einer Gesetzesänderung vom 12. Oktober 2023 hat der Gesetzgeber veröffentlicht, dass Kinderreisepässe zukünftig abgeschafft werden. Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende Ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument für Ihr Kind. Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reisen, die über die EU hinausgehen ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Weitere Information insbesondere für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder können auf der Seite des BMI (Bundesministerium für Inneres und für Heimat) unter folgendem Link nachgelesen werden:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html

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